Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) – Die mündliche Prüfung

2. August 2016 Aus Von Topbildung.jetzt
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) – Die mündliche Prüfung

Ich wurde von Teilnehmern eines Fortbildungslehrgangs Geprüfter Fachwirt im Gesundheits-und Sozialwesen (IHK)“ zu Details der mündlichen Prüfung befragt.
Dazu folgende Hinweise in Kurzform:
Die mündliche Prüfung wird nach bestandener schriftlicher Prüfung durchgeführt.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Die Präsentation soll 10 Minuten dauern und das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Das Thema der Präsentation wählt der Prüfungsteilnehmer selbst. Er hat beim ersten schriftlichen Prüfungstermin das Thema und eine Kurzbeschreibung beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Thema der Präsentation:
Zitat Verordnung: „Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich gemäß Absatz 2 beziehen.“
Praktische Beispiele:
1. Problemstellung: Anstieg der Patientenbeschwerden über zu wenige verfügbare Mitarbeiter. (Handlungsbereich „Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen) Lösung: Einführung von „Arbeit auf Abruf – kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit“ (Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal).
2. Problemstellung: Einführung von Veranstaltungen zur Patienteninformation zum Thema „Häusliche Pflege“ im Rahmen der Public Relation mit dem Ziel den Bekanntheitsgrad einer Pflegeeinrichtung zu erhöhen. (Handlungsbereich „Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen“ Lösung: Planung und Durchführung einer Mitarbeiterschulung zu Präsentationstechniken.
Wichtig ist, dass der Prüfungsteilnehmer eine systematische Lösung anbietet. Ein Orientierung am Marketingkreislauf/ Managementregelkreis ist also ratsam. (Problemstellung-IST-Analyse-Zielsetzung-Planung/Entscheidung, Durchführung-Kontrolle). Was ist nun eine Präsentation? Zu aller erst ein Monolog. Der Prüfungsteilnehmer präsentiert innerhalb der 10 Minuten seine systematische Lösung. Dabei nutzt der Mittel der Visualisierung z.B. Overheadfolien, Flipchart, Powerpoint. Prüfungsteilnehmer sollten beachten, das die IHK für den Prüfungsraum nur „Klassenraumausstattung“ sicherstellt. Wenn der Prüfungsteilnehmer als mit seinem Notebook und Powerpoint präsentiert, ist er für die Funktion des Beamers (wenn überhaupt vorhanden) verantwortlich. Der Prüfungsteilneher sollte unbedingt die Präsentation zu Hause üben und dabei die Zeit im Auge behalten.

Nach der Präsentation kommt das Fachgespräch. Hier ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Prüfungsverordnungen zu beachten. Zitat: „Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können.“ Der Prüfungsausschuss kann im Fachgespräch also auch Themen aus den Handlungsbereichen aufgreifen die nicht Teil der Präsentation waren, wenn es einen Bezug zur Präsentation gibt. Zum Beispiel alternative Lösungsansätze aus anderen Handlungsbereichen.
Zum Abschluss: Wenn Prüfungsteilnehmer Probleme haben ein sinnvolles Thema für die Präsentation zu finden, dann kann es ratsam sein den Rahmenplan im jeweiligen Lieblingshandlungsfeld nach Punkten zu durchsuchen, die Teil einer praktischen Problemstellung im eigenen Unternehmen sein könnten.

Im zweiten Schritt sucht der Prüfungsteilnehmer dann nach einer Lösung aus dem Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“

Viele Grüße. Ihr Dozent Steffen Peter, MBA

Foto:
Die letzten Wunschthemen der SeminarteilnehmerInnen in der Prüfungsvorbereitung Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

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