Meister, Fachwirt, Fachkaufmann – und was dann?
2. August 2016Derzeit laufen in den verschiedenen Fortbildungslehrgängen der Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) die Abschlussprüfungen.
Erfahrungsgemäß stellt sich damit für den einen oder anderen Prüfling die Frage, wie es denn nun weiter geht. Sicherlich sind die direkten beruflichen Perspektiven bereits angedacht und es kommt in meinen Teilnehmergruppen tatsächlich immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber nur noch auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wartet, um seinen frisch gebackenen Meister oder Fachwirt endlich an der vorgesehenen Stellen einsetzen zu können.
Doch welche Möglichkeiten bieten sich alternativ?
Studieren – ein Bachelor ermöglicht neue Perspektiven Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zum Handwerksmeister (nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HWO)), Industriemeister oder Fachwirt/ Fachkaufmann, Betriebswirt (§§ 53,54 Berufsbildungsgesetz, Mindeststudenumfang 400 Unterrrichtstunden (UE)) verfügen die Absolventen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009,
(Link: Beschluss KMK 06.03.2009 PDF)
Ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder ein duales Studium stellt damit eine echte Perspektive dar.
Dies gilt auch für Universitäten. Ich erwähne dies bewusst nochmals, weil ich in dieser Woche hierüber mit einem Teilnehmer eines Meisterlehrganges ein Gespräch hatte.
Auch wenn es der gymnasialen Verwandschaft etwas befremdlich vorkommt: ein Handwerksmeister hat die Zugangsberechtigung zu einem Universitätsstudium. (Link: Martin Lutter Universität Halle (Saale)
Leider muss an dieser Stelle auf eine kleine Schwachstelle in einigen Fortbildungsurkunden der IHK und HWK hingewiesen werden. Regelmäßig sind in den Prüfungsurkunden nur Prozentangaben oder vergebene Punkte aufgeführt. Dies führt bei Studienfächern mit NC leider dazu, dass sich die Studieninteressierten ganz hinten in der Warteschlange anstellen müssen. Besser wäre die Angabe von Prüfungsnoten und einer Durchschnittsnote. Einen kleinen Hinweis habe ich noch zur Perspektive Hochschulstudium. Eine Zugangsberechtigung bedeutet nicht, dass das Studium damit schon geschafft ist.
Etwas zu dürfen heißt nicht es zu können.
Wie auch immer sie sich entscheiden – viel Erfolg!
Ihr Dozent und Bildungsmanager
Steffen Peter, MBA
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